Bewerber für Zentralen Objektschutz der Polizei darf wegen Tattoo-Motiv abgelehnt werden (03.04.2018)

Das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass es zulässig ist, einen Bewerber für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei aufgrund des Motivs einer Tätowierung abzulehnen.(ArbG Berlin, Urteil vom 03.04.2018 – 58 Ga 4429/18)