Bewerberin hat gegen Anspruch auf Entschädigung (28.11.2018)
Einer Bewerberin, die ein muslimisches Kopftuch trägt, wurde eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Das Land Berlin kann sich nicht erfolgreich auf Neutralitätsgesetz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil nicht bestätigt.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2018 – 7 Sa 963/18)