BGH: AGB-Regelung zum zweijährigen Verbot des Abwerbens von Kunden der Gesellschaft nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags aufgrund Intransparenz unwirksam (28.11.2017)

Eine AGB-Regelung, wonach es einem Vermögensberater für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertretervertrags verboten ist, der Gesellschaft Kunden abzuwerben, ist wegen Intransparenz unwirksam. Denn aus der Bestimmung lässt sich nicht die Reichweite des Abwerbeverbots hinreichend klar und verständlich entnehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.(BGH, Urteil vom 03.12.2015 – VII ZR 100/15)