BGH: Beauftragung eines Rechtsanwalts für Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber Kaskoversicherung nicht erforderlich (14.11.2018)

Für die Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber der Kaskoversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht daher grundsätzlich nicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei der späteren Schadensregulierung ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.(BGH, Urteil vom 11.07.2017 – VI ZR 90/17)