BGH: Gebäudeversicherung kann nach fahrlässiger Herbeiführung einer Butangasexplosion durch Mieter dessen Haftpflichtversicherung beanspruchen (18.04.2017)

Reguliert eine Gebäudeversicherung einen Schaden, die durch eine von einem Wohnungsmieter fahrlässig herbeigeführte Butangasexplosion entstand, kann sie die Hälfte der Versicherungsleistung von der Haftpflichtversicherung des Mieters ersetzt verlangen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Explosion grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Beschluss vom 26.10.2016 – IV ZR 52/14)