BGH: Jahresprämie einer Lebensversicherung wird bei Tod des Versicherungsnehmers nicht gekürzt (26.01.2015)
Stirbt der Versicherungsnehmer während des laufenden Versicherungsjahrs, so wird die Jahresprämie der Lebensversicherung nicht gekürzt. Die Vorschrift des § 39 VVG findet auf Lebensversicherungen keine Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Beschluss vom 23.07.2014 – IV ZR 204/13)