BGH: Klauseln betreffend Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen unwirksam (13.01.2016)

Zwei Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.(BGH, Urteil vom 13.01.2016 – IV ZR 38/14)

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