BGH: Kostenerstattung für Badeprothese bei unzuverlässigem Schutz der Hauptprothese durch Neoprenstrumpf (04.07.2017)

Ein Versicherungsnehmer kann von seiner privaten Krankheitskostenversicherung die Erstattung der Anschaffungskosten für eine Badeprothese verlangen, wenn die Hauptprothese nicht zuverlässig durch einen Neoprenstrumpf vor Wasser geschützt werden kann. Eine Badeprothese und eine Hauptprothese sind keine „Hilfsmittel gleicher Art“ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Urteil vom 24.06.2015 – IV ZR 181/14)