BGH: Pflicht zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Schutzvorschriften als AGB-Klausel eines Wohngebäudeversicherers wirksam (17.12.2024)

Ein Wohngebäudeversicherer kann einem Versicherungsnehmer mittels einer AGB-Klausel die Pflicht auferlegen, vor Eintritt des Versicherungsfalls alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Schutzvorschriften einzuhalten. Darin liegt kein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 25.09.2024 – IV ZR 350/22)