BGH: Rechtsschutzversicherung darf Kostenübernahme für Anwaltsbeauftragung von vorheriger Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig machen (21.06.2016)
Eine Rechtsschutzversicherung ist berechtigt die Übernahme der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine gerichtliche Vertretung von der vorherigen erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens abhängig zu machen. Dadurch verstößt die Versicherung nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl gemäß § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Beschluss vom 14.01.2016 – I ZR 98/15)