BGH: Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers bei unterlassener Hilfestellung durch Versicherungsmakler (18.06.2018)
Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich bei der Regulierung eines Versicherungsschadens Hilfe geben. Kommt er dem nicht nach, kann dem Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu stehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.(BGH, Urteil vom 30.11.2017 – I ZR 143/16)