BGH: Störerhaftung des Betreibers eines Bewertungsportals für Kliniken aufgrund inhaltlich-redaktioneller Überprüfung der Bewertung (16.08.2017)
Der Betreiber eines Klinikbewertungsportals haftet für Bewertungen seiner Nutzer als Störer, wenn er eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung einer Bewertung auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt. Einem Betroffenen kann in diesem Fall wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen ein Unterlassungsanspruch zustehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.(BGH, Urteil vom 04.04.2017 – VI ZR 123/16)