BGH: Vertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung hat keine Auswirkung auf Sonderkündigungsrecht nach Ersteigerung der Wohnimmobilie (08.01.2025)

Der mitvertraglich vereinbarte Ausschluss der Eigenbedarfskündigung hat keine Auswirkung auf das Sonderkündigungsrecht nach Ersteigerung der Wohnimmobilie gemäß § 57a ZVG. Mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen schließen das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nicht aus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 15.09.2021 – VIII ZR 76/20)