BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Auszahlung der zwecks Schadensregulierung am Sondereigentum gezahlten Versicherungsleistung (20.04.2018)

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt diese zwecks Schadensregulierung an ein Sondereigentum eine Versicherungsleistung, so muss diese an den betroffenen Wohnungseigentümer ausgezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.(BGH, Urteil vom 16.09.2016 – V ZR 29/16)