BKK muss wegen unzulässiger Mitgliederwerbung Vertragsstrafe an AOK zahlen (24.10.2016)
Das Sozialgericht Düsseldorf hat eine Betriebskrankenkasse wegen unzulässiger Mitgliederwerbung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 45.000 Euro an die AOK Rheinland/Hamburg verurteilt.(SG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016 – S 27 KR 629/16)