Blinde MS-Patientin hat Anspruch auf Blindenführhund (11.12.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Gehbehinderung aufgrund einer MS Erkrankung grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund ist.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.2017 – L 16/1 KR 371/15)