Blitzschlag: Feuerversicherer muss nach Ausfall der Lüftungsanlage im Schweinemaststall Schadensersatz für 452 tote Tiere leisten (23.02.2015)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Feuerversicherer zur Zahlung eines Schadensersatzes von mehr als 70.000 Euro wegen des Ausfalls einer Lüftungsanlage eines Schweinemaststalls verurteilt. Das Gericht verwies darauf, dass der Ausfall der Lüftungsanlage nur deswegen unbemerkt blieb, weil die Alarmanlage, die einen Defekt in der Lüftungsanlage hätte melden müssen, durch einen Blitzschlag beschädigt war. Da…(OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2014 – 5 U 161/13)