Britische Regelung für Rentenbezug nach Geschlechtsumwandlung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (26.06.2018)
Eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, darf nicht gezwungen sein, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte. Eine solche Voraussetzung stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.(EuGH, Urteil vom 26.06.2018 – C-451/16)