BSG: Als Arbeitsunfall zu wertender Sturz beim Verlassen der Wohnung durch Fenster (08.06.2018)

Ein Fenster kann der Startpunkt des versicherten Arbeitswegs sein, wenn der Ausgang durch die Wohnungstür versperrt ist. Daher kann ein Sturz beim Verlassen der Wohnung durch ein Fenster einen als Wegeunfall im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII zu wertender Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 31.08.2017 – B 2 U 2/16 R)