BSG: Kein Arbeitsunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause (26.06.2018)
Es besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn eine Arbeitnehmerin auf dem Weg nach Hause mit ihrem Pkw anhält um Lebensmittel einzukaufen und nach dem Abstellen der Lebensmittel auf dem Beifahrersitz auf dem Bürgersteig stürzt. Dies stellt keinen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 26.08.2017 – B 2 U 11/16 R)

