BSG: Kein Unfallversicherungsschutz nach Falschabbiegen aufgrund Unaufmerksamkeit (09.07.2018)
Biegt ein Versicherter aufgrund von Unaufmerksamkeit falsch ab, so befindet er sich nicht mehr auf einen von der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsweg. Kommt es daher auf dem Abweg zu einem Verkehrsunfall, stellt dies kein Arbeitsunfall dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 20.12.2016 – B 2 U 16/15 R)