BSG: Keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen (11.09.2020)
Das Bundessozialgerichts hat in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a Sozialgesetzbuch Elftes Buch – SGB XI – für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden. Die sämtlich den Zuschlag ablehnenden Urteile der Landessozialgerichte sind aufgehoben worden. Das Bundessozialgericht misst dem gesetzlichen Ziel der Leistung, ambulante Wohnformen…(BSG, Urteil vom 10.09.2020 – B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R und B 3 P 1/20 R)