BSG zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach freiwilligem sozialem Jahr (13.03.2017)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass derjenige, der nach Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres zunächst arbeitslos ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei jedoch nur nach den während dieser Zeit erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht einer fiktiven Qualifikation.(BSG, Urteil vom 23.02.2017 – B 11 AL 1/16 R)