Bundesarbeitsgericht: Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess (09.05.2022)
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstundenn – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeitn übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlenn muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten …(BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 2 – 5 AZR 359 /21)