Bundesarbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend (28.08.2020)

Das Tragen des islamischen Kopftuchs an allgemeinbildenden Schulen pauschal zu verbieten, stellt einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 27.08.2020 – 8 AZR 62/19)

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