Bundessozialgericht zur Definition einer stationären Notfallbehandlung (31.08.2023)
Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.(BSG, Urteil vom 29.08.2023 – B 1 KR 15/22 R)