Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 01.04.2026 – 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 25.03.2026 – 60 Ca 12322/25)

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25)

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

(EuGH, Urteil vom 17.03.2026 – C-258/24)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 – 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und
der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat,
bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2026 – 11 GLa 147/26)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der
Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik
der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.

(ArbG Berlin, Urteil vom 24.02.2026 – 7 Ga 3062/26)

Das Landgericht München I hat die Klage des Alleinerben gegen eine Vermächtnisnehmerin mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung u.a. wegen Räumung und Verschaffung des Besitzes an einem Teil eines Grundstücks für unzulässig zu erklären, abgewiesen.

(LG München I, Urteil vom 10.04.2024 – Az. 3 O 14679/22)

Das LAG München hat am 20.08.2025 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greift und außerdem Verwirkung eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

(LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25)

Ein Jurastudent schloss einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung als Servicekraft (Kellner/Bar) in einer Gaststätte und engagierte sich dort für die Wahl eines Betriebsrats. In der Folge wurde er nicht bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang, der weit über der vertraglichen Vereinbarung und über der Geringfügigkeitsgrenze lag, in den Dienstplan eingeteilt, dann in die Küche versetzt und nach seiner…

(LAG München, Urteil vom 16.04.2025 – 11 Sa 456/23)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 – 21 Ca 13264/25)