Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 – 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und
der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat,
bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2026 – 11 GLa 147/26)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der
Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik
der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.

(ArbG Berlin, Urteil vom 24.02.2026 – 7 Ga 3062/26)

Das Landgericht München I hat die Klage des Alleinerben gegen eine Vermächtnisnehmerin mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung u.a. wegen Räumung und Verschaffung des Besitzes an einem Teil eines Grundstücks für unzulässig zu erklären, abgewiesen.

(LG München I, Urteil vom 10.04.2024 – Az. 3 O 14679/22)

Das LAG München hat am 20.08.2025 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greift und außerdem Verwirkung eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

(LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25)

Ein Jurastudent schloss einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung als Servicekraft (Kellner/Bar) in einer Gaststätte und engagierte sich dort für die Wahl eines Betriebsrats. In der Folge wurde er nicht bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang, der weit über der vertraglichen Vereinbarung und über der Geringfügigkeitsgrenze lag, in den Dienstplan eingeteilt, dann in die Küche versetzt und nach seiner…

(LAG München, Urteil vom 16.04.2025 – 11 Sa 456/23)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 – 21 Ca 13264/25)

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.

(BAG, Urteil vom 29.01.2026 – 8 AZR 49/25)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

(BAG, Beschluss vom 28.01.2026 – 7 ABR 23/24 und 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des
Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners
wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen
hatte .

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2025 – 12 SLa 876/25)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden,
dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für
die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und
der Freien Universität Anwendung findet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 – 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))