Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, das die fristlose Kündigung der Leiterin der Intendanz des RBB für wirksam angesehen hatte.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.05.2026 – 12 Sa 861/23)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 28.05.2026 – 42 Ca 3438/26)

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

(BAG, Urteil vom 21.05.2026 – 8 AZR 194/25 (F))

Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.

(BAG, Beschluss vom 13.05.2026 – 7 ABR 7/25)

Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.

(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 – 3 Ca 1504 d/25)

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 01.04.2026 – 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 25.03.2026 – 60 Ca 12322/25)

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25)

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

(EuGH, Urteil vom 17.03.2026 – C-258/24)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 – 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und
der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat,
bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2026 – 11 GLa 147/26)

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