Chronischen Schmerzerkrankung: Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen im Einzelfall vorläufig übernehmen (19.10.2015)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrensn entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall die Kosten für Cannabis-n Extrakt-Tropfen zur Behandlung einer schwersten chronischen Schmerzerkrankung vorläufign übernehmen muss.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22.09.2015 – L 4 KR 276/15 B ER)