Conterganstiftung muss im Einzelfall Kosten für Anschaffung eines Boxspringbettes erstatten (13.11.2015)

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Conterganstiftung dazu verpflichtet, einer thalidomidgeschädigten Frau die Kosten für die Anschaffung eines Boxspringbettes in Höhe von rund 5.100 Euro zu erstatten.(VG Köln, Urteil vom 12.11.2015 – 7 K 1382/14)