Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich (21.10.2022)
Eine Corona-Erkrankung stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich infiziert hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 16.09.2022 – S 1 U 452/22)