Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz (13.04.2021)
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.(Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021 – 3 Ca 3145/20)