Dacherneuerung bedeutet nicht stets nur Erneuerung der obersten Dachschicht (11.04.2025)

Unter einer Dacherneuerung ist nicht stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht zu verstehen. Vielmehr richtet sich die Bedeutung einer Dacherneuerung nach dem Einzelfall. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23)