Das Testament vom Notar: Fünf Vorteile und ein großer Trugschluss

Jedermann sollte sich darüber Gedanken machen, was mit seinem Hab und Gut im Falle des Todes geschehen soll. Je früher hierüber Klarheit besteht, desto weniger Konflikte entstehen im familiären Umfeld.
Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet, verbindliche Entscheidungen für den Todesfall zu treffen. Hierzu zählt auch das Testament. Dieses kann man auch ohne Hilfe eines Anwalts oder Notars verfassen.
Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie die Hilfe eines fachkundigen Anwalts oder eines Notars nutzen?

1. Rechtssicherheit

Beim Verfassen des eigenen Testamentes können dem juristischen Laien eine Vielzahl von Fehlern unterlaufen. Das deutsche Erbrecht ist komplex. Im Zweifel muss das selbst verfasste Testament von einem Gericht ausgelegt werden, sodass vielleicht der eigentliche Wille des Verstorbenen gar nicht umgesetzt wird.
Für die professionelle Beratung durch einen Notar spricht, dass dieser eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre besonderen Umstände bietet. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Der Notar berät Sie auch, ob sich Ihr letzter Wille vielleicht besser mit anderen Mitteln als einem Testament erreichen lässt.

2. Haftung des Notars

Bei der Beratung und Tätigkeit eines Notars sind Sie geschützt. Sollte sich herausstellen, dass durch eine fehlerhafte Regelung Ihren Erben ein Schaden entstanden ist, haftet der Notar für diesen Schaden.

3. Schnelligkeit und weniger Aufwand im Todesfall

Stirbt ein Mensch, besteht schnell Klarheit, wer Erbe geworden ist. Das notarielle Testament wird hinterlegt und registriert und liegt somit im Todesfall dem zuständigen Nachlassgericht direkt vor.Mit der Eröffnung des Testamentes steht fest, welche Regelungen greifen sollen. Liegt kein Testament vor, muss das Nachlassgericht feststellen, wer als Erbe in Betracht kommt. Je nach familiärer Situation ist dies sehr komplex und zeitraubend. Im Anschluss an die Erbenermittlung muss dann ein Erbschein beantragt werden. Dieser Vorgang kann dauern. Die hierfür entstehenden Kosten entsprechen den Kosten eines notariellen Testaments.
Mit einem Erbschein weist sich der Erbe als solcher aus, damit er beispielsweise auf das Konto des Verstorbenen zugreifen oder die Mietwohnung kündigen kann. Das notarielle Testament ersetzt den Erbschein, so dass die Schnelligkeit und die vergleichbaren Kosten für ein Testament sprechen und ein zeitraubendes Erbscheinsverfahren entfällt.

4. Hilfe: Mein Testament ist verschwunden! 

Ein notarielles Testament kann nicht verschwinden. Dieses wird hinterlegt und registriert. Somit fällt das Risiko, dass das eigenhändige Testament von den Erben nicht gefunden wird oder auf anderen Wegen abhanden kommt, weg.

5. Kosten, Kosten, Kosten???

Das Beste an einem notariellen Testament: Es kostet insgesamt weniger, als wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, das zur Rechtswirksamkeit handschriftlich (!) erstellt werden muss. Neben den schon genannten Vorteilen entsteht eine Gebühr, soweit Sie einen Notar mit der Erstellung eines Testamentes beauftragen. Diese Gebühr richtet sich nach Ihrem Vermögen und ist gesetzlich festgelegt.
Wer kein notarielles Testament hat, muss wissen, dass im Nachhinein Kosten entstehen. In den meisten Fällen ist dann ein Erbschein notwendig. Die Kosten eines Erbscheins richten sich ebenfalls nach dem vererbten Vermögen, dem Nachlass, und sind vergleichbar mit den Kosten, die für ein Testament entstehen. Zusätzlich fallen jedoch noch weitere Gebühren an, zum Beispiel wegen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht.

Insgesamt ist das notarielle Testament somit sogar preiswerter als das eigenhändig verfasste Testament und dass zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, damit Sie geschützt sind und Ihre Erben vor unschönen Auseinandersetzungen bewahren! Nicht umsonst heißt es: „Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?!“