Dauerhaft im Ausland lebender Rentner hat keinen Feststellungsanspruch für Sachleistungen aus der privaten Pflegeversicherung (15.03.2018)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein dauerhaft in Spanien lebender Rentner keinen Anspruch auf Feststellung eines Sachleistungsanspruchs aus der privaten Pflegeversicherung hat.(SG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2017 – S 5 P 281/13)