DDR-Damen-Volleyballerin hat Anspruch auf Opferentschädigung wegen Vermännlichung, Bewegungsdefiziten und Schmerzen nach Zwangsdoping (05.11.2014)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Sportlerin der DDR-Damen-Volleyballmannschaft, die ohne ihr Wissen Dopingsubstanzen erhalten hatte und in Folge dessen es bei ihr zu einer Vermännlichung, zu Bewegungsdefiziten und Schmerzen gekommen sei, Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz hat.(SG Berlin, Urteil vom 04.09.2014 – S 139 VG 310/08)