Degenerative Vorschäden am Schultergelenk rechtfertigen bei fehlender Behandlungsbedürftigkeit sowie Funktionsbeeinträchtigung keine Kürzung einer Invaliditätsentschädigung (20.04.2017)
Führt eine unfallbedingte Schulterverletzung zu einer dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung, kann eine private Unfallversicherung zur Zahlung einer Invaliditätsentschädigung verpflichtet sein. Liegen degenerative Vorschäden am Schultergelenk vor, rechtfertigt dies dann keine Kürzung der Entschädigung, wenn die Vorschäden vor dem Unfall weder behandlungsbedürftig waren noch zu einer Funktionsbeeinträchtigung…(OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014 – 7 U 35/14)