Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen (08.06.2016)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines beamteten Beschwerdeführers gegen die dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Wahrnehmung der Dienstherrnbefugnisse bei den Postnachfolgeunternehmen durch Nichtbeamte stellt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG dar. Zudem…(BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016 – 2 BvR 1137/14)