Deutschland darf arbeitsuchende Unionsbürger von bestimmten Sozialleistungen ausschließen (15.09.2015)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen darf.(EuGH, Urteil vom 15.09.2015 – C-67/14)