Deutschland darf nicht erwerbstätige Unionsbürger von bestimmten Sozialleistungen ausschließen (11.11.2014)
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.(EuGH, Urteil vom 11.11.2014 – C-333/13)