DFB muss Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zahlen (01.02.2023)

Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2023 – 2-16 O 22/21)