Die Unternehmervollmacht – Stärkung des Vertrauens von Kunden und Mitarbeitern

Newsblog

Johannes Sauerwald

03.04.2019

Johannes Sauerwald

Sie als Unternehmer und Freiberufler tragen viel Verantwortung für Ihr Unternehmen. Es ist die Existenzgrundlage nicht nur für Ihre Mitarbeiter und deren Familien, sondern auch für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder. Vielleicht sollen die später mal das Unternehmen weiterführen und wie Sie in die Zukunft führen. Sicher haben auch Sie schon einige Schicksalsschläge in Ihrem beruflichen oder privaten Umfeld bei anderen Unternehmern gesehen. Und dann ist oftmals die Existenzgrundlage vieler gefährdet.

Keine gesetzliche Regelung

Das Gesetz geht davon aus, dass Sie als Unternehmer immer einsatzfähig sind. Daher sieht es bei Ihrem plötzlichen Ausfall auch keinen Ersatz für Sie vor. Diesen Ernstfall regelt es nicht. Auch ein Geschäftsführer oder ein Prokurist kann Sie in diesem Fall nicht voll vertreten. Er hat immer nur eingeschränkte Befugnisse. Im privaten Bereich können Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Das Gesetz ermächtigt weder Eltern noch Ehegatten oder Kinder für die jeweiligen unmittelbaren Verwandten einzutreten. Diese Lücke können Sie nur durch eine Vorsorgevollmacht schließen. Darin legen Sie fest, wer aus Ihrem vertrauten Familien- oder Bekanntenkreis Entscheidungen treffen kann, falls Sie selbst nicht mehr handeln können.

Aber im Unternehmen gelten andere Regeln. Auch hier muss ein Bevollmächtigter im Fall der Fälle für Sie handeln. Neben der besonderen wirtschaftliche Kompetenz ist aber erforderlich, dass Ihr Vertreter bei den Mitarbeitern und Kunden akzeptiert wird. Denn fehlt es an der Akzeptanz, verlassen die guten Mitarbeiter und wichtigsten Kunden schnell das Unternehmen. Sie müssen ein Zeichen setzten und deutlich machen, dass Ihnen der reibungslose Verlauf und die Fortsetzung des Unternehmens besonders wichtig ist und Sie dazu alle Weichen gestellt haben.

Notarielle Vollmacht stärkt Vertrauen in Ihr Unternehmen

Es ist daher meist sinnvoll, die Unternehmervollmacht von der privaten Vollmacht zu trennen. Denn es sind konkrete Anweisungen an den Bevollmächtigten nötig, die Ihr Unternehmen in einer solchen Kriese retten können. Und damit stärken Sie schon jetzt das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter, dass sie mit einem zukunftsfähigen Unternehmen zusammenarbeiten.

Haben Sie hier nicht vorgesorgt, wird ein amtlicher Betreuer durch das Gericht bestellt. Und der regiert dann – ähnlich einem Insolvenzverwalter – ohne dass Sie oder Ihre Vertrauten darauf Einfluss haben.

Ihr Leben und Ihr Unternehmen sind zu individuell, um auf einfache Standardvollmachten zurückzugreifen. Nur ein Notar wird Sie unabhängig und neutral beraten und Ihnen eine Lösung entwickeln, die genau auf Ihr Unternehmen und Ihre Vorstellungen passt. Und nur mit einer notariellen Urkunde kann der Bevollmächtigte auch nötige Schritte beim Handelsregister oder zu Ihren Grundstücken veranlassen.

Ausfertigungen ersetzen das Original

Und der Notar kann auch weitere Ausfertigungen der Vollmacht anfertigen. Sie kann damit immer wie mit einem Original nachgewiesen werden. Und das ist nicht nur gegenüber Banken wichtig. Zum Beispiel ist auch bei jeder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nötig, die Vollmacht nachzuweisen. Und liegt der nur eine Kopie der Vollmacht bei, ist die Kündigung unwirksam.

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