Dynamik einer Verweisungsklausel geht aufgrund eines Betriebsübergangs nicht verloren (01.09.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbarte Klausel, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, ihre Dynamik im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs verliert.(BAG, Urteil vom 30.08.2017 – 4 AZR 95/14)