Ehegatte darf auf den Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug ohne Vollmacht kündigen (28.02.2018)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann.(BGH, Urteil vom 02.02.2018 – XII ZR 94/17)