Ehemaliger Air-Berlin-Pilot scheitert mit Kündigungsschutzklage (19.10.2018)
Die Kündigung eines bei der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG beschäftigten Piloten ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2018 – 1 Sa 337/18)
