Eheschließung nach Diagnose einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht für Versorgungsehe (15.09.2017)

Bei der Beurteilung der Beweggründe für eine Heirat kommt es nicht darauf an, ob das Überleben des an einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung leidenden Versicherten länger als ein Jahr nach der Eheschließung wahrscheinlicher war als sein Tod und ob die Eheleute von einer mindestens einjährigen Ehedauer ausgehen konnten. Leidet ein Versicherter zum Zeitpunkt der Eheschließung an einer potentiell lebensbedrohlichen…(SG Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016 – S 17 R 2259/14)