Eigenmächtige Entnahme nicht fälliger Verwaltervergütung begründet Rückzahlungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft (08.07.2024)
Vereinnahmt ein Verwalter eine künftige, noch nicht fällige Verwaltervergütung, so begeht er Untreue im Sinne von § 266 StGB. Die Wohnungseigentümergemeinschaft steht in diesem Fall gemäß § 823 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
(AG Köln, Urteil vom 24.07.2032 – 202 C 6/23)