Einführung der elektronischen Gesundheitskarte grundsätzlich rechtmäßig (21.07.2016)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte besteht nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährt den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und „Weiterleben in einer analogen Welt“….(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 – L 11 2510/15)