Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte ist unwirksam (18.11.2024)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für unwirksam erklärt.
(Bayerischer VGH, Urteil vom 12.11.2024 – 3 N 21.192)