Eingliederungshilfe für schwerbehinderte Schülerin richtet sich nach tatsächlichem Bedarf (08.02.2019)
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass sich die Eingliederungshilfe für eine zwölfjährige schwerbehinderte Schülerin nach tatsächlichem Bedarf richtet.(SG Detmold, Beschluss vom 21.02.2018 – S 2 SO 45/18 ER)